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Therapie

Wir behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit allen logopädischen Störungsbildern. Welche das sind, erfahren Sie auf dieser Seite. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte.

Hier finden Sie alle Störungsbilder, die in unserer Praxis behandelt werden:

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Phonetische Störungen

Störung der Lautbildung (Dyslalie): z.B. |SCH| |S| |R|

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Phonologische Störung

Falscher Einsatz des Lautes im Wort

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Störung der Grammatik

Dysgrammatismus

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Redeflussstörungen

Stottern | Poltern

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Stimmstörungen

Organisch | funktionell | psychogen

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Schluckstörungen

Dysphagien

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Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

Kurz: AVWS

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Hörstörungen

Hörgeräte- und CI-Träger

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Myofunktionelle Störung

Schwache Zungen- und Mundmuskulatur

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Akute neurologische Erkrankungen

z.B. Schlaganfall, Gesichtslähmung (Faziale Parese | Fazialisparese)

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Chronische neurologische Erkrankungen

z.B. Parkinson, Multiple Sklerose (MS), ALS, Chorea Huntington

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Kinder mit Sprachbehinderung

z.B. Morbus Down-Syndrom

Zahlen und Fakten

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der Schulanfänger werden logopädisch behandelt

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der über 74-Jährigen haben Schluckbeschwerden

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aller Kinder beginnen zu stottern

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der Parkinsonpatienten entwickeln im Verlauf der Erkrankung eine Schluckstörung

Fragen und Antworten

Werden auch Abendtermine angeboten?

Ja, Sie können gerne mit uns einen Abendtermin vereinbaren. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie die Verordnung (das Rezept) des behandelnden Arztes mit. Kinder benötigen zudem in den meisten Fällen einen Hörbefund. Patienten mit Hörstörungen dagegen brauchen immer einen Hörbefund. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, bringen Sie diese bitte auch mit. Zudem ist es hilfreich, Ihren (analogen/digitalen) Terminplaner dabei zu haben.

Was mache ich während mein Kind in der Therapie ist?

Gerne dürfen Sie in unserem Wartezimmer Platz nehmen. Alternativ bietet Ihnen die schöne Altstadt Einkaufsmöglichkeiten. Da die Praxis in der Innenstadt liegt, sind Sie schnell wieder zurück und können Ihr Kind abholen.

Erfolgt die gesamte Therapie beim selben Therapeuten?

Ja. Wenn Sie dies wünschen, kann im Urlaubs- oder Krankheitsfalle die Kollegin übernehmen.

Sind auch Hausbesuche möglich?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können, behandeln wir Sie auch sehr gerne bei Ihnen zu Hause. Dies muss allerdings auf dem Rezept vom Arzt angegeben werden.

Welche Ärzte können eine Therapie verordnen?

In der Regel verordnen Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Phoniater/Pädaudiologe, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Bei Therapien mit Kindern werden je nach Bedarf ca. 5 Minuten für das Elterngespräch reserviert.

Wie viele Therapieeinheiten werden pro Rezept verordnet?

In der Regel umfasst ein Rezept / eine Verordnung 10 Therapieeinheiten. Die Gesamtdauer der Therapie hängt von der Art und Intensität der Störung ab. Im konkreten Fall kann die Dauer mit dem behandelnden Arzt und mit uns abgeklärt werden.

Kann meine Therapie verlängert werden?

Wenn eine Therapieverlängerung notwendig erscheint, kann dies in enger Absprache mit Ihnen (dem Patienten) und dem behandelnden Arzt erfolgen.

Weitere Fragen?

Für Ihre Fragen haben wir stets ein offenes Ohr. Bitte kommen Sie einfach auf uns zu oder kontaktieren Sie uns hier: